241123-Reitanlage Werther - weitere Umweltsaueren kommen ans Licht

Gesamter Geländeboden vermüllt und zusammengestampft

Asphaltklumpen, schmierige undefinierbare Brocken und Müll auf dem ganzen Reitanlagengelände Fotos des Kreises Gütersloh bei einer Ortsbegehung sprechen Bände. Erst jetzt kam durch eine Behördenanfrage der BUND-Kreisgruppe Gütersloh heraus, dass die Umwelteingriffe der Reitanlagen-Betreiberin noch weitreichender sind als befürchtet. Kreisvorstandsmitglied Birgit Lutzer: "Das Zuschütten eines Biotops mit Vernichtung der gesamten Bachaue, Rodungen, Bodenversiegelungen, dazu ein mit verbotenem Teeröl gestrichener Weidezaun allein rufen schon genug Empörung in der Öffentlichkeit hervor. Doch die Information, dass das ganze Gelände vermüllt ist, schlägt dem Fass den Boden aus." 

Das letzte Wort der Behörden steht noch aus

Zuständig für die Einordnung, ob es sich bei der Bodenverunreinigung um eine Straftat nach § 324a StGB handelt, ist die Bielefelder Staatsanwaltschaft. Die BUND-Kreisgruppe hat die aktuellen Unterlagen zur Überprüfung an sie weitergeleitet. Die Behörden beurteilen die Umwelteingriffe auf dem Gelände überwiegend so wie die Umweltschützer und fordern einen weitreichenden Rückbau. Doch Kreisgruppenmitglied Hartmut Lüker zögert mit zu großer Freude. „Wir begrüßen, dass die Behördenmitarbeitenden zu ähnlichen Einschätzungen gekommen sind wie wir.“ Doch eine rechtswirksame behördliche Verfügung werde erst nach einem weiteren Vor-Ort-Termin an die Betreiberin ergehen. Für diesen gebe es noch keinen Termin. Lüker: „Wir hoffen natürlich, dass in der Verfügung dasselbe stehen wird wie jetzt in der UIG-Antwort.“ Abgesehen davon, könne die Betreiberin anschließend Rechtsmittel einlegen, was auch ein Klageverfahren einschließe.

Kritik des BUND am Umgang des Kreises mit den Weidezäunen

Beim Teeröl-Weidezaun und den auf dem Boden lagernden imprägnierten Holzteilen vertritt der BUND klar eine andere Position als der Kreis Gütersloh. Bei vorangegangenen Anfragen kam heraus, dass die beteiligten Behörden sich bei der Einschätzung der Giftigkeit des streng riechenden Weidezauns vertrauensvoll auf Unterlagen der Reitanlagenbetreiberin verlassen. Andrea Groß: „Sie hat ein Produktblatt eingereicht und eine Laboruntersuchung, zu der es laut Kreis Gütersloh kein ergänzendes Protokoll gibt.“ Aus diesem gehe üblicherweise hervor, wo genau die Probe vom zertifizierten Probenehmer genommen worden sei. Was ebenfalls zur Nachvollziehbarkeit der Untersuchungsergebnisse fehle, sei eine Tabelle mit den zulässigen Grenzwerten. „Durch die auf Wiesengrund lagernden Teile können Schadstoffe direkt in den Boden sickern. Wir wünschen uns, dass der Kreis eine eigene Untersuchung beauftragt“, sagt sie. Die Kreisgruppe wird weiter nachhaken: „Wir werden weiter unsere Stimme für die erheben, die keine eigene haben. Dazu gehören die Lebewesen, die die Bauherrin hier in Massen vernichtet hat“, betont Lutzer.