Durch den müllhaltigen Boden können Schadstoffe ins tiefere Erdreich sickern und dort weiteren Schaden anrichten. Gleichzeitig kann das Verunreinigen von Boden kann als Umweltstraftat gemäß § 324a Strafgesetzbuch gewertet werden. Das zu beurteilen, obliegt der Staatsanwaltschaft Bielefeld. Doch die steht erst am Anfang ihrer Ermittlungen. Umweltschützern bleibt nur ein langer Atem. Hier weiterlesen ...