Reitanlage Werther - weitere Umweltsauerei

25. November 2024

Durch eine Behördenanfrage der Kreisgruppe Gütersloh kam heraus, dass die Reitanlagen-Betreiberin auch den ganzen Geländeboden vermüllt und zusammengepresst hat.

Durch den müllhaltigen Boden können Schadstoffe ins tiefere Erdreich sickern und dort weiteren Schaden anrichten. Gleichzeitig kann das Verunreinigen von Boden kann als Umweltstraftat gemäß § 324a Strafgesetzbuch gewertet werden. Das zu beurteilen, obliegt der Staatsanwaltschaft Bielefeld. Doch die steht erst am Anfang ihrer Ermittlungen. Umweltschützern bleibt nur ein langer Atem. Hier weiterlesen ...

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