Wiederherstellung Reitanlage
BUND klagt gegen Kreis Gütersloh
Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat am 23.6.26 gegen den Kreis Gütersloh beim Verwaltungsgericht Minden Klage eingereicht. Sie richtet sich gegen den gesetzwidrigen Ausbau einer Reitsportanlage im Klosterbachtal an der Grenze zwischen Werther und Bielefeld. Initiiert wurde die Klage von der BUND-Kreisgruppe Gütersloh.
Lange Zeit ist vergangen ohne Wiederherstellung
Dazu erklärt Birgit Lutzer, Mitglied im Vorstand des BUND-Landesverbands und der Kreisgruppe Gütersloh: „Seit der Aufdeckung der umfangreichen ungenehmigten Baumaßnahmen und der Zerstörung gesetzlich geschützter Biotope sind inzwischen 22 Monate vergangen, ohne dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wurde.“
Es scheint nur durch Klagen zu gehen
Seit dem Baustopp im August 2024 hätten BUND-Mitglieder mit zahlreichen Anfragen und einem Gespräch mit der Kreisverwaltung vergeblich versucht, dem Naturschutzrecht im Klosterbachtal Geltung zu verschaffen. „Schaut man sich das Gelände von der Straße aus an, zögert der Kreis offenbar, die dafür notwendigen Maßnahmen durchzusetzen.“ Deshalb sehe sich der Verband gezwungen, die vollständige Wiederherstellung von Natur und Landschaft auf dem Klageweg zu erreichen.
Wiederherstellung völlig unzureichend
Für den BUND-Landesvorstand ergänzt Adalbert Niemeyer-Lüllwitz: „Die bislang offenbar in Abstimmung mit der Eigentümerin durchgeführten Arbeiten im Bereich des Klosterbaches sind völlig unzureichend. Von einer Wiederherstellung der geschützten Biotope kann aus naturschutzrechtlicher Sicht keine Rede sein.“ Und er verweist auf konkrete Defizite bei den bisherigen Wiederherstellungsmaßnahmen:
Kleiner Tümpel als Ersatz für großen Teich
„Anstelle der ursprünglich vorhandenen, anhand von Karten nachweisbaren Wasserfläche von rund 700 Quadratmetern wurde lediglich ein Kleinstteich von etwa 70 Quadratmetern wieder ausgehoben. Der Rückbau des illegalen Reitplatzes steht weiterhin aus.“
Die hierfür erforderlichen Arbeiten – die Abtragung aufgeschütteter Erdmassen, der Rückbau und Abtransport von Betonelementen sowie die Wiederherstellung des Teiches in seiner ursprünglichen Größe – seien bei entsprechendem Willen wohl kurzfristig umsetzbar.
Teile der Aue immer noch verschüttet
„Zudem sind Teile der Aue des Klosterbaches weiterhin durch die Bauarbeiten für den ungenehmigten Reitplatz verschüttet.“ Von einer Wiederherstellung der geschützten Biotope, insbesondere von Teich und Bachlauf, könne keine Rede sein: „Aus naturschutzrechtlicher Sicht ist das inakzeptabel.“ Der Kreis zögere aus unbekannten Gründen, den vollständigen Rückbau des illegalen Reitplatzes durchzusetzen.
Und der Kreis Gütersloh schaut zu
Niemeyer-Lüllwitz erinnert bei der Frage fehlender oder ungültiger Genehmigungen an eine im Landschaftsschutzgebiet geplante Reitsportanlage in Bielefeld-Holtkamp: Ebenso wie in Bielefeld fehle im Klosterbachtal trotz eines etwas anders gelagerten Sachverhalts die rechtliche Grundlage für eine solche Anlage. „Nur weil für eine alte Halle, die ausdrücklich für andere als für Reitsportzwecke genutzt wurde, angeblich Bestandsschutz besteht, darf eine Reitsportanlage mit Reitplatz an dieser Stelle weder genehmigt noch geduldet werden.“
Hat eine Unternehmerin mehr Rechte als normale Bürger/innen?
Lutzer verweist abschließend auf die Frage der Gleichbehandlung: „Viele Menschen sind irritiert, dass Bürgerinnen und Bürger bereits für deutlich geringere Verstöße Konsequenzen tragen müssen, während hier massive rechtswidrige Eingriffe in Natur und Landschaft seit fast zwei Jahren andauern. Naturschutzrecht muss für alle gleichermaßen gelten. Wenn offensichtliche Verstöße über einen so langen Zeitraum nicht wirksam beendet werden, leidet das Vertrauen in die Durchsetzung geltenden Rechts.“