230323-Lutterversalzung geht weiter
Zuständigkeits-Pingpong der Behörden
Lutterversalzung – sie war Thema im Mobilitätsausschuss der Stadt Gütersloh. Die Grünen hatten dazu kritische Fragen an die Verwaltung geschickt. Die Antwort bestand aus mehreren Begründungen, warum den Behörden und dem Rat die Hände gebunden seien. Es geht zum einen um Zuständigkeiten, zum anderen um technische Hindernisse.
Einleitungen: Heimlich, still und leise seit vielen Jahren
Die Einleitung von Salz in die Lutter geschieht schon über 20 Jahre weitgehend unbemerkt. Solange der Bach genug Wasser führte, war nach Auffassung der Behörden „alles gut“. Und so war auch im Mobilitätsausschuss einhellige Meinung, das Problem trete nur bei Niedrigwasser auf. Sven vom Hofe, Abteilungsleiter Kanalneubau und -unterhaltung, verwies auf das laufendet Monitoring der Lutter durch die Bezirksregierung und das Land NRW. „Sollte dabei herauskommen, dass gegen das Verschlechterungsgebot der Wasserrahmenrichtlinie zum Beispiel durch zu hohe Chloridwerte verstoßen wird, kann man sicherlich Maßnahmen ergreifen.“
Gewohntes Zuständigkeits-Pingpong
Im Übrigen verwies die Gütersloher Stadtverwaltung auf andere Zuständigkeiten: Die Bezirksregierung Detmold habe der Firma Zimmermann die Genehmigungen erteilt: die zur Einleitung aufbereiteten Abwassers in die Kanalisation und in die Lutter. Bau- und Umweltdezernentin Nina Herrling erläuterte, eine angefragte Stellungnahme der Bezirksregierung liege leider noch nicht vor und werde nachgereicht. Sie versicherte: „Wir sind aufmerksam und bleiben am Thema, auch wenn wir selbst nichts machen können.“ Stattdessen bat sie die Ausschussmitglieder, ihre Parteikontakte „nach oben“ zu nutzen, um eine Gesetzesänderung zu bewirken.
Vom Hofe unterstrich die Verantwortung der Landes- und Bundesregierung: Landesumweltminister Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) habe in einer Sitzung des Gütersloher Umweltausschusses im Dezember 2022 eingeräumt, die Gesetzgebung des Bundes und des Landes müsse noch die Klimakrise und die Trockenheit angepasst werden. Die Frage, ob ein Chlorid-Grenzwert in die Technische Entwässerungssatzung der Stadt gefügt werden könne, beantwortete der scheidende Fachbereichsleiter Tiefbau, Alfons Buske: „Das Salz müsste für die Kläranlage, die Rohre oder für die Leute, die damit in Berührung kommen, schädlich sein.“ Das sei nicht der Fall, und somit komme der Gewässerschutz durch die Bezirksregierung zum Tragen.
Technische Hindernisse für den Stopp der Lutterversalzung
Im weiterem Sitzungsverlauf ging es um technische Fragen. Naheliegend erschien die Idee, Zimmermann wenigstens in Trockenheits- und Niedrigwasserphasen zu einem Einleitungsstopp oder einer Mengenreduzierung zu bewegen. Herrling verwies auf die genehmigten 360 Kubikmeter Abwasser, die Zimmermann täglich einleiten dürfe. „Fast alle bei Zimmermann angelieferten Stoffe enthalten Salz. Sie müssten also für den Zeitraum des Niedrigwassers das mit Salz versetzte Wasser zwischenlagern.“ Diese Kapazität liege nicht vor. „Sie müssten umfänglich bauen. Wer zahlt das?“ Auch Ausschussmitglied Christian Elsner (SPD) betonte, Zimmermann könne selbst mit einem Anbau maximal eine Woche auf Einleitungen verzichten. Verschärft werde das Problem, dass durch den Gasankauf, Zwischeneinlagerung und Abpumpung immer mehr salziges Lagerstättenwasser entstehe. „Auch Verdampfen lassen sich diese Wassermengen nicht, weil der Energieaufwand dafür viel zu hoch wäre.“ (Autorin und Fotomontage Birgit Lutzer, Fotos Pixabay.com)