230922-Warmenau-Renaturierung - BUND protestiert
Storck trampelt weiter mit Behördendeckung auf Umweltschutz
Als Ausgleichsmaßnahme für die Fällungen im Rahmen der Storck-Betriebserweiterung ist eine Renaturierung der Warmenau geplant. Doch die Art der Umsetzung lässt Umweltschützer/innen die Haare zu Berge stehen. Zum Beispiel Hartmut Lüker und Birgit Lutzer (Bild).
Storck hat gewohnte Rückendeckung von Behörden und Politik
Um die umfangreichen Rodungen auszugleichen, planen die Storck-Entscheider eine umstrittene Ausgleichsmaßnahme in Werther-Rotingdorf. Die Warmenau soll um eine Kurve versehen, diese um 60 cm mit Aushub aufgeschüttet und alles rundherum mit neuem Wald bepflanzt werden. Die Unteren Naturschutzbehörden der Kreise Gütersloh und Herford sind einverstanden mit der Maßnahme und betrachten sie als „Aufwertung“. Und Storck sitzt alles aus, denn das Unternehmen hat Behörden und politische Mehrheiten im Rücken.
Verstoß gegen den Landschaftsplan Osning
Grundsätzlich begrüßen wir als BUND eine Renaturierung der Warmenau. Doch die aktuelle Ausführungsplanung verstößt gegen Festsetzungen des Landschaftsplanes „Osning“, Kreis Gütersloh. Link: https://www.kreis-guetersloh.de/themen/umwelt/landschaftsplaene/landschaftsplan-osning/
Der Landschaftsplan Osning umfasst Borgholzhausen, Werther, Bereiche von Halle und Steinhagen sowie einen kleinen Teil von Versmold. Insgesamt ist das Gebiet ca. 115 km2 groß. Der Plan wurde entwickelt, um bestimmte Flächen und Naturstrukturen unter Schutz zu stellen. Im Landschaftsschutzgebiet „Sieke des Ravensberger Hügellandes” sind deshalb alle Maßnahmen verboten, welche
- den Charakter des Gebietes verändern oder
- die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes mindern und das Landschaftsbild
beeinträchtigen können.
Siektäler sind als Feuchtbereiche Rückzugsorte und Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen. Es handelt sich dabei um so genannte „Bereiche zum Schutz der Natur“. Die Auffüllung würde sie unwiederbringlich zerstören und den Wasserhaushalt der Talsohle schädigen. Auch Baumpflanzungen verändern das Landschaftsbild und den Charakter des Gebiets weitreichend.
Warmenau-Renaturierung bringt mehr Schaden als Nutzen
Weil es sich um massive Eingriffe im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes handelt, bei der das Vorhandene zerstört wird, lehnen wir diese Ausführung ab. Wir fordern eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Biotopkartierung. Ebenfalls notwendig sind vorangehende Untersuchungen des Pflanzen- und Tierbestands.
Das Ausgleichsprinzip wird zum traurigen Witz
Hartmut Lüker, BUND-Gutachter für den Nordkreis Gütersloh: „Die Renaturierung der Warmenau soll eine Ausgleichsmaßnahme für andere Eingriffe in die Natur sein. Diese Art der Umsetzung stellt selbst einen ausgleichspflichtigen Eingriff dar. Dadurch wird das Ausgleichsprinzip zum Widerspruch.“ Birgit Lutzer, Mitglied des BUND-Landesarbeitskreises Wasser NRW ergänzt: „Durch die Aufschüttung vergrößert sich der Abstand des Bodens zum Grundwasser. Neu gepflanzte Bäume ziehen mit den Wurzeln weitere Feuchtigkeit. Die Aue um die Warmenau, die eigentlich geschützt werden soll, trocknet im schlimmsten Fall aus. Die geplante Umsetzung ist gut gemeint, doch schlecht gemacht.“