240913-Wasserversorgungskonzepte im Kreis GT: Viele fehlen

Nur sechs von 13 Kommunen haben auf 2029 fortgeschrieben

Kreis Gütersloh. Kommunale Wasserversorgungskonzepte dienen dazu, die langfristige Versor- gung mit Trink-und Brauchwasser sicher zu stellen. Laut Landeswassergesetz NRW müssen diese regelmäßig aktualisiert und bei der zuständigen Bezirksregierung zur Überprüfung eingereicht werden. Doch nur sechs von 13 Kommunen im Kreis Gütersloh haben ihre Wasserversorgungskonzepte bis dato fortgeschrieben.

  • Die Wasserversorgungskonzepte von Borgholzhausen, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock,Versmold, Werther (Westf.) gelten von 2024 bis 2029.

  • Das Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Langenberg ist von 2019.

  • Die Wasserversorgungskonzepte von Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Steinhagen und Verl sind für den Zeitraum zwischen 2018-2023. 

  • Zwei Wasserversorgungskonzepte sind von 2017: Gütersloh, Halle (Westf.)

Birgit Lutzer ist Mitglied des BUND-Landesarbeitskreises Wasser NRW und aktiv im BUND-Kreis- gruppenvorstand Gütersloh. „Der Klimawandel schreitet voran. Damit ändern sich die Rahmen- bedingungen für die Wasserversorgung laut aktuellen wissenschaftlichen Berechnungen zum Nachteil“, erläutert sie. Das Landeswassergesetz NRW ziele mit seinen Vorgaben darauf, dass Städte und Gemeinden sich auf Zeiten mit lang andauernden Extremwetterphasen einstellten.

Kommunen sollen sich für schlechte Wasserzeiten rüsten

Deshalb sind die Kommen gehalten, in ihren Konzepten den aktuellen und künftigen Wasser- verbrauch sowie das zur Verfügung stehende Wasser einzuschätzen. Außerdem sollen sie darin zu ihren Rahmenbedingungen passende Ansätze zum Wassersparen und Maßnahmen zur Si- cherung der Wasserversorgung darlegen. Lutzer: „Wird das versäumt, kommen die Verant- wortlichen im Krisenfall in Erklärungsnot, warum auf die Konzeptfortschreibung verzichtet wurde.“

Städte und Gemeinden kämpfen mit „Formularwirtschaft“

Angelika Horster aus der BUND-Kreisgruppe Krefeld wirkt ebenfalls im BUND-Landesarbeits- kreis Wasser mit. Sie unterstreicht, die Konzeptabgabe-Bummelei im Kreis Gütersloh sei „NRW- weit ein Fall von vielen.“ Auch andere Bezirksregierungen hätten auf Nachfrage mitgeteilt, dass trotz des Abgabetermins nur wenige Wasserversorgungskonzepte bei ihnen eingegangen seien. „Die Vorlage für die Kommunen aus dem Jahr 2018 wurde 2023 in zahlreiche, digitalisierte For- mulare mit vielen Tabellen umgewandelt. Diese Form soll die Bewertung und Erfassung durch die Bezirksregierung erleichtern.“ Zudem seien viele Fragen zu Risiken durch Klimawandel hin- zugekommen. „Das ist alles sehr umfangreich. Und weil die Ergebnisse schließlich der Öffent- lichkeit vorgestellt werden sollen, tun sich viele Kommunen wohl schwer mit der fristgerechten Bearbeitung.“

Wasserversorgungskonzepte weisen viele Lücken und Fehler auf

Horster und Lutzer haben viele Wasserversorgungskonzepte gesichtet und sind dabei immer wieder auf ähnliche Lücken und Fehler gestoßen:

  1. Die Formulare mit Fragen enthalten überwiegend leere Felder, obwohl Angaben ge- macht werden könnten.

  2. Bei der Berechnung und Benennung des Wasserbedarfs und der Bezifferung von Wasserrechten werden Industrie- und Gewerbekunden außen vorgelassen.

  3. Zukünftige Risiken wie Klimawandel, Bevölkerungswachstum und veränderte Was- serbedarfe sind unzureichend berücksichtigt.

  4. Das regenreiche Jahr 2023 wird als Klima-Normalzustand definiert. Die damit verbun- den Niederschläge werden weit in die Zukunft hochgerechnet.

  5. In vielen Konzepten fehlt eine detaillierte Bewertung der Wasserversorgungsinfra- struktur mit Rohrleitungen, Pumpstationen und Wasseraufbereitungsanlagen. Diese wird jedoch für die Planung notwendiger Investitionen und Modernisierungen benö- tigt.

  6. Es fehlen Maßnahmen für die Sicherung von Wasserschutzgebieten. Dies kann dazu führen, dass die Wasserversorgung durch Verschmutzung oder andere schädliche Einflüsse gefährdet wird.

  7. Viele Wasserversorgungskonzepte weisen Mängel in der Notfall- und Krisenplanung auf. Szenarien für den Fall von Ausfällen der Wasserversorgung oder von Kontamina- tionsereignissen sind oft wenig durchdacht und geplant.

Sie appellieren an die Verantwortlichen in den Kommunen und in den Bezirksregierungen, bei der Konzepterstellung und -bewertung genau hinzuschauen. Lutzer: „Augenwischerei und Be- schönigung von Tatsachen schlagen zurück wie eine Welle. Es ist besser, der Realität ins Auge zu sehen und sich mit wirkungsvollen Maßnahmen zu rüsten.“

Bild: Angelika Horster (rechts) und Dr. Birgit Lutzer (2. von links) wirken auch im BUND-Landesarbeitskreis Wasser zusammen. Ihnen zur Seite stehen Dr. Matthias Schmitt (links) und Paul Kröf- ges (3. von links). Foto: BUND.