250414-Koalitionsvertrag - BUND sehr besorgt
Verbandsklagerecht und Umweltinformationsgesetz unter Beschuss

Mit wachsender Sorge beobachtet die BUND-Kreisgruppe Gütersloh die geplanten Angriffe der Regierungsparteien auf das Verbandsklagerecht. Auch die „Verschlankung“ des Umweltinformationsgesetzes wird weitreichende Folgen für den Umweltschutz haben. Konkret geht es um diese beiden Sätze aus dem Koalitionsvertrag:
„Wir streben eine Fokussierung auf unmittelbare Betroffenheit bei Klage- und Beteiligungsrechten an. Wir verschlanken das Umwelt-Informationsgesetz“ (Zeile 1.354 und 1.355 des Koalitionsvertrags).
Keine Klagemöglichkeit gleich kein Schutz der Natur
Umweltverbände wie der BUND genießen laut Aarhus-Konvention und EU-Recht eine besondere Klagebefugnis, um die Natur im öffentlichen Interesse schützen zu können. Birgit Lutzer, Vorstandsmitglied der Kreisgruppe Gütersloh: „Wird das Kriterium der unmittelbaren Betroffenheit zum Maßstab, könnten wir als Verband künftig z. B. nicht einmal mehr gegen eine Autobahn durch ein Moor klagen.“ Im schlimmsten Fall drohe der Verlust unabhängiger Kontrolle von Bau- und Infrastrukturvorhaben mit erheblichen Umweltfolgen.
Hagedorn für Abschaffung des Verbandsklagerechts
Es gibt natürlich auch Zuspruch für die Änderung: So forderte CDU-Unterstützer Thomas Hagedorn jüngst in einem Interview die Abschaffung des Klagerechts für anerkannte Umweltverbände. Seine Begründung: Klagen bremsten „sinnvolle Projekte“ aus. Gemeint ist vermutlich die zu privaten Zwecken errichtete Reitanlage seiner Ehefrau Barbara, für die die Stadt Bielefeld eine gerichtlich umstrittene Baugenehmigung erteilt hat. Der BUND klagte bisher erfolgreich gegen die Genehmigung.
Regierung plant Beschneidung der Informationsfreiheit
Zusätzlich steht die angekündigte „Verschlankung“ des Umweltinformationsgesetzes im Raum. Dieses Gesetz sichert Bürger:innen das Recht zu, Informationen etwa über Schadstoffe in Wasser und Luft, über Böden oder Artenvielfalt oder Folgen von Vorhaben mit Umweltbezug bei Behörden einzufordern. Offen ist, was unter einer „Verschlankung“ zu verstehen ist – möglich sind empfindliche Einschränkungen der Informationsfreiheit. Lutzer: „Diese Änderungen spielen Unternehmen und Verwaltungen in die Karten, wenn es um Absprachen hinter verschlossenen Türen geht.“ Dafür nennt sie zwei Beispiele:
Gute Zusammenarbeit zwischen Kreis und Unternehmen
Auch im Kreis Gütersloh zeigen sich problematische Verflechtungen zwischen Behörden und Unternehmen. Lutzer: „Trotz massiver ungenehmigter Eingriffe in Natur und Landschaft durch eine Reitanlagenbetreiberin in Werther verweigert die Kreisverwaltung genauere Auskünfte über getroffene Absprachen.“ Fragen der BUND-Kreisgruppe Gütersloh seien weitgehend unbeantwortet geblieben – auch dazu, wann ein endgültiger Bescheid an die Unternehmerin ergehen werde. „Dieses Verhalten untergräbt unser Vertrauen in ein transparentes, rechtlich sauberes Verfahren“, sagt die Umweltschützerin. „Und wenn die Gesetzesänderungen wie geplant verwirklicht werden, haben Bürger:innen und Verbände kaum noch Möglichkeiten, gegen solche Vorhaben vorzugehen. Deshalb stellen wir als BUND uns entschieden gegen diese Beschneidung demokratischer Bürgerrechte.“