Der Hamelbach
Der Anfang auf dem Weg zum Ziel ist gemacht
Dennoch schlechte Aussichten zur zeitnahen Zielerreichung
Anlass
Ende des Jahres 2021 ist der nun schon dritte Bewirtschaftungsplan 2022-2027 zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) veröffentlicht worden, der behördenverbindlich den Weg zum Ziel eines in der Regel guten Gewässerzustandes vorgibt. Im nachfolgenden Beitrag für die BUND-Kreisgruppe Gütersloh soll am Beispiel des Hamelbaches untersucht werden, welche Wegmarke bisher erreicht wurde. Nach bereits zwei sechsjährigen Umsetzungsphasen müsste in der jetzigen letzten bis 2027 geltenden Phase das Ziel schon sichtbar sein. Das Titelbild (Abb. 1) zeigt die Station 2.7 des Hamelbaches in Wiedenbrück vor und kurz nach seiner Umgestaltung.
Kurzbeschreibung des Hamelbaches
Der Hamelbach ist ein linkes Nebengewässer der Ems. Er entspringt gut 14 km oberhalb der Mündung bei Stromberg im Kreis Warendorf. Dort durchfließt der Bach weitgehend naturbelassen den Limberger Forst (Abb. 2) und erreicht dann im Kreis Gütersloh offene Landschaft. Bis zur Station 5.8, also 5,8 km oberhalb der Mündung in Wiedenbrück zählt er zum Gewässertyp des kiesgeprägten Tieflandbaches. Dann wechselt der Typ in einen sandgeprägten Tieflandbach.
Daher ist eine Einteilung in zwei sogenannte Wasserkörper erfolgt. Der obere Abschnitt bietet wegen seiner langen Fließpassage durch den Forst eine strukturell weitaus größere Vielfalt als der untere durch intensive Nutzung überwiegend sehr stark veränderte Wasserkörper, wie ihn die Abb. 3 zeigt.
Ein Gewässer - Zwei Bewirtschaftungsziele
Mit dem guten Zustand meint die WRRL ein von unbeeinträchtigten Gegebenheiten nur geringfügig abweichendes Erscheinungsbild. Natürlich spielt dabei auch die Chemie des Wassers eine entscheidende Rolle, wird aber in diesen Beitrag nicht einbezogen, um die Bedeutung der Gewässerstrukturen hervorzuheben.
Das Gesamtbild des Baches bietet die für diesen Beitrag erstellte Fotowanderung am Hamelbach.
Die Bilder entstammen dem wasserwirtschaftlichen Informationssystem ELWAS-WEB des Landes NRW und sind sehr aktuell, da der Bach im Jahre 2019 auf ganzer Länge neu kartiert wurde. Zusätzlich sind Fotos aus einem umgestalteten Abschnitt zwischen den Stationen 2.3 und 3.0 enthalten, die im Juni 2022 gemacht wurden.
Der obere Wasserkörper weist in der Waldpassage die vielfältigen Strukturen auf, die den Pflanzen und Tieren im und am Bach entsprechenden Lebensraum bieten (Abb. 2). Dagegen ist im unteren Wasserkörper die Vielfalt des Lebensraums weitgehend verloren gegangen (Abb. 3). Aus Gründen der bestehenden Landentwässerung und des Hochwasserschutzes wird im Bewirtschaftungsplan davon ausgegangen, dass hier diese Nutzungsbelange signikant nachteilig beeinträchtigt werden, wenn das eigentliche Ziel der WRRL, der gute Zusatnd verpflichtend ist. Daher ist dieser Wasserkörper als erheblich verändert (HMWB) eingestuft worden. Für ihn ist ein weniger strenges Umweltziel, das sogenannte gute ökologische Potenzial maßgeblich. Der obere Wasserkörper ab Station 5.8 wird dagegen als natürlich ausgewiesen. Für ihn ist der gute Zustand das verbindliche Ziel.
Einen schnellen Gesamteindruck vom gerade beschriebenen Erscheinungsbild des Hamelbaches bietet eine schematische Übersicht in Form eines Gewässerstrukturdiagramms, das für diesen Beitrag erarbeitet worden ist, die nötigsten Erläuterungen enthält und daher verständlich sein sollte.
Die Suche nach durchgeführten Maßnahmen
Eine gewässersystematische Auflistung bereits umgesetzter Maßnahmen ist für keinen der beiden Wasserkörper aufzufinden. Sollten die vorgegebenen Ziele bereits erreicht sein, wäre das nicht zu beanstanden. Ein Blick in die Steckbriefe des Bewirtschaftungsplans zeigt jedoch, dass sich im unteren Gewässerabschnitt mit der Wasserkörper-ID 3118_0 das dort maßgebliche ökologische Potenzial als schlecht erweist. Dem oberen Wasserkörper mit der ID 3118_5800 wird ein schlechter ökologischer Zustand bescheinigt. Daher besteht in beiden Fällen noch erheblicher Maßnahmenbedarf.
In den Maßnahmenübersichten nach § 74 LWG haben die Pflichtigen die erforderlichen Maßnahmen zusammenzustellen und abzustimmen. Im Kreis Gütersloh ist der Kreis selbst für die größeren Gewässer unterhaltungspflichtig. Am Hamelbach ist die Ausbaupflicht zum Teil aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung an die Stadt Rheda-Wiedenbrück übergegangen. Die Stadt gibt im Kommunalsteckbrief der Maßnahmenübersichten, die von der Bezirksregierung Detmold veröffentlicht wurden, an, dass ein Abschnitt des Hamelbaches durch einseitige Aufweitung, Uferabflachung und Einbringung von Totholz umgestaltet wird. Weitere Abschnitte nach unterstrom sollen folgen, wobei die zähflüssigen Grunderwerbsverhandlungen einem zügigen Fortschritt entgegenstehen. Aus dem Ratsinformationssystem der Stadt Rheda-Wiedenbrück vom Juni 2018 geht aus einer Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss hervor, dass der Hamelbach auf einer Länge von 600 m zwischen den Straßen “Lümernweg” und “Hellweg” gewässerökologisch verbessert werden soll. Einer Pressemitteilung vom November 2021 ist zu entnehmen, dass diese Arbeiten abgeschlossen worden sind. Eine Ortsbegehung im Juni 2022 zeigt das neue Erscheinungbild des Baches (Abb. 4), das sich, durch die große Profilaufweitung initiiert, noch erheblich zu mehr Naturnähe hin entwickeln wird. Vom gleichen Standort aus in Fließrichtung gibt es noch viel für die Gewässerentwicklung zu tun (Abb. 5).
Weitere konkret begonnene Maßnahmen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht auszumachen. Nach bereits zwei sechsjährigen Umsetzungsphasen ist das zwar eine dürftige Bilanz.
Aber immerhin ist der Anfang ja gemacht. Das bestätigt die Recherche im Ratsinformationssystem der Stadt Rheda-Wiedenbrück, die in einer Sitzungsvorlage vom Februar 2021 nach Überwindung der Grunderwerbsprobleme eine Verlängerung der durchgeführten Maßnahmen bis zur Lippstädter Straße und ökologische Verbesserungen auch für weitere Fließgewässer, u. a. den Eusternbach ankündigt. Auch im Tiefland eröffnet guter Wille also den Weg!
Das zahnlose Maßnahmenprogramm des neuen Bewirtschaftungsplans
Vom jetzt verbindlichen Bewirtschaftungsplan 2022 – 2027 muss erwartet werden, dass er zielbewusst und konkret aufzeigt, was es noch alles zu tun gibt. Das Maßnahmenprogramm des Plans enthält zur Verbesserung der Gewässerstrukturen (Erforderliche hydromorphologische Maßnahmen) pauschal beschriebene Programmmaßnahmen (PGM) der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA). Für die beiden Wasserkörper des Hamelbaches sind das:
PGM 71 Maßnahmen zur Habitatverbesserung im vorhandenen Profil
PGM 72 Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Gewässer durch Laufveränderung, Ufer- oder Sohlgestaltung
Zusätzlich werden für den Wasserkörper 3118_5800, in dem das hohe Ziel des guten Zustandes erreicht werden muss, aufgeführt:
PGM 73 Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Uferbereich
PGM 74 Maßnahmen zur Auenentwicklung und zur Verbesserung von Habitaten
In der Beschreibung der Maßnahmen wird auf die zugehörigen Maßnahmenübersichten nach § 74 LWG bei der Bezirksregierung Detmold bzw. im oberen Wasserkörper auch der Bezirksregierung Münster verwiesen. Als weitere wichtige Maßnahme wird die
PGM 69 Maßnahmen zur Herstellung/ Verbesserung der linearen Durchgängigkeit
angeführt. Für beide Wasserkörper des Hamelbaches ist jedoch nichts Konkretes enthalten.
Eine Recherche im ELWAS-WEB ergibt, dass bei Station 7.6 eine 14,5 m lange Verrohrung mit der Bauwerks-ID sob_36411 liegt, für die mit Sicherheit Handlungsbedarf gegeben ist. Sicherlich ist die Durchgängigkeit auch an mehreren Abstürzen in der Stadt Oelde verbesserungsbedürftig.
Auffällig sind die Fristverlängerungen über das Jahr 2027 hinaus. Darauf wird in diesem Bericht nicht eingegangen, da die Verlängerung der Richtlinie auf europäischer Ebene noch garnicht beschlossen worden ist.
In den unzumutbaren Maßnahmenübersichten geht die Übersicht verloren
Die Bezirksregierung Detmold schreibt in ihrem Vorwort zu den Maßnahmenübersichten, auf die das Maßnahmenprogramm des neuen Bewirtschaftungsplans verweist:
"Die Maßnahmenübersichten befinden sich auf der Planungsebene unterhalb des Maßnahmenprogramms und konkretisieren dessen programmatische Vorgaben für den Bereich Gewässerstruktur (Hydromorphologie)."
Die Konkretisierung sollen Tabellen der Programmmaßnahmen und Funk2tionselemente erbringen. Die Sichtung dieser Tabellen ist ein abenteuerliches Unterfangen und kann interressierten Lesern nicht empfohlen werden. In diesem Bericht soll das Suchergebnis aber mitgeteilt werden, damit der Leser erfährt, was ihn nach erfolgreicher Suche erwartet.
Die Tabelle der Programmmaßnahmen wiederholt die Maßnahmenzuordnung zu den dafür jeweils in Betracht kommenden Wasserkörpern. Das ist also identisch mit dem oben für den Hamelbach beschriebenen Maßnahmenprogramm. Die PGM wird mit einer Längenangabe versehen. Im Wasserkörper 3118_0 mit seiner Länge von 5,8 km wird beispielsweise für die
PGM 71 Maßnahmen zur Habitatverbesserung im vorhandenen Profil
die Länge von 2,6 km genannt. Auf 2,83 km sollen Habitatverbesserungen im Gewässer durch Laufveränderung, Ufer- oder Sohlgestaltung stattfinden. Wie diese Zahlen zustande kommen, ob die Maßnahmen in getrennten Abschnitten umgesetzt weden oder sich überlagern, darauf muss sich der Leser selbst einen Reim machen. Die gerade abgeschlossene Maßnahme zwischen dem Hellweg und dem Lürnernweg dürfte wegen der erheblichen Profilaufweitung wohl der PGM 72 zuzuordnen sein.
Im Wasserkörper 3118_5800 mit der hohen Zielsetzung des guten Zustandes wird mit der PGM 74 auch eine erforderliche Auenentwicklung auf einer Fläche von 0,3 ha vorgesehen. Wo die Fläche liegt oder beschafft werden soll und was damit erreicht werden kann, bleibt offen.
Von der in der Einführung zu den Maßnahmenübersichten versprochenen Konkretisierung ist also in Bezug auf die PGM nicht viel zu finden. Bleibt noch die schon genannte Tabelle der Funktionselemente. Hierzu ist dort zu lesen:
Im Kern handelt es sich dabei um eine Weiterentwicklung der im Jahr 2012 aufgestellten „Umsetzungsfahrpläne“ (UFP) für hydromorphologische Maßnahmen an Fließgewässern.
Die Umsetzungsfahrpläne verlieren sich in den Maßnahmenübersichten
Der Kreis Gütersloh ist über seine nach den Wassergesetzen üblichen Zuständigkeiten als Untere Wasserbehörde hinaus auch selbst Maßnahmenträger für den überwiegenden Anteil der nach der WRRL berichtspflichtigen Gewässer.. Das ist ein Sonderfall im Regierungsbezirk Detmold. Im Jahre 2013 hat der Kreis die damals vom Land NRW geforderten Umsetzungsfahrpläne selbst erstellt.
Die Fahrpläne sind weiterhin im Internet einsehbar. Sie enthalten ausgezeichnete Kurzbeschreibungen der Gewässersituation, der zur Zielerreichung sinnvollen Maßnahmen und Tabellen der Funktionselemente mit deren Verortung im Gewässerverlauf.
So wird für den unteren Wasserkörper 3118_0 zwischen den Stationen 0.8 – 4.4 festgehalten:
Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Gewässer durch Laufverlängerungen, die u. a. Maßnahmen zur Entfernung von Sohl- und Uferverbau, Maßnahmen zur Erhöhung des Totholzangebots u.s.w. umfassen.
Ergänzt wurden diese Inhalte durch gut leserliche Karten mit deren Hilfe sich der Interessierte eine Vorstellung von der vorgesehenen zielgerechten Planung machen konnte. Davon ist in der Tabelle der Funktionselemente (FE) in den jetzigen Maßnahmenübersichten nichts wiederzufinden. Um diese Aussage zu belegen, wird nachfolgend ein Tabellenauszug präsentiert.
Tab. 1: Auszug der Tab. der Funktionselemente in den Maßnahmeübersichten der Bez. Reg. Dt
Die Kurzzeichen der FE bedeuten:
SU (Strahlursprung), AT (Aufwertungsstrahlwege einschließlich Trittsteinen)
Mit diesen Funktionselementen soll bewirkt werden, dass nicht überall im Wasserkörper hochwertige Strukturen erreicht werden müssen (Strahlwirkungskonzept). Schlechte Abschnitte können in Strahlwegen, bei zu großer Länge durch Trittsteine angereichert, von den Wasserorganismen überbrückt werden.
Welche Inhalte sich hinter den FE-ID und den PGM-ID verbergen, ist ebenso wenig offengelegt wie die Lage bzw. Verortung der FE. Die Bezirksregierung Detmold hat ihren Maßnahmenübersichten Übersichtskarten beigefügt, die mit Ausnahme einer vielversprechenden Legende nicht lesbar sind. Die Bezirksregierung Münster hat auf die Karten ganz verzichtet.
Ursachen für das drohende Scheitern der Bewirtschaftungsziele der WRRL
Welche Strategie hinter dem gerade beschriebenen, für die interessierte Öffentlichkeit unbrauchbaren Informationsmaterial steckt, ist rätselhaft. Die Qualität der Unterlagen wurde schon im Rahmen der offiziellen Öffentlichkeitsbeteiligung am Entwurf des dritten Bewirtschaftungsplans 2022 – 2027 in der Zeit vom 22.12.2020 bis zum 22. 6.2021 beanstandet. Verbessert hat sich nichts.
Der Artikel 14 der WRRL erwartet, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung gefördert wird. Der Grund für diese Appell ist einsichtig: Nur bei einem möglicht breiten Interesse kann die WRRL Erfolg haben. Das aktuell vorliegende Informationsmaterial fördert im Gegensatz zu den Anfangsjahren der Richtlinie das Interesse jedoch nicht sondern schreckt eher ab.
So stimmt auch das in diesem Beitrag vorgestellte Beispiel des Hamelbaches wenig zuversichtlich. Dabei hat der Bach beste Vorausetzungen zur Erreichung der in der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vorgegebene Umweltziele. Welches Gewässer im Tiefland des Kreises Gütersloh kann schon einen so ausgeprägten, vorhandenen Strahlursprung in seinem Oberlauf ausweisen wie der Hamelbach? Zur zeitgerechten Erreichung des guten Zustandes scheint dort aber ebenso der politische Wille zu fehlen wie im Wasserkörper des Unterlaufs für das dortige verbindliche Ziel des guten ökologischen Potenzials. Immerhin ist hier aber durch die mit Bildern belegte Profilaufweitung auf 600 m Länge ein Anfang gemacht, der hoffen lässt. Sichtbar ist das Ziel damit aber noch lange nicht. Ohne Laufzeitverlängerung wird die WRRL, wie das Beispiel des Hamelbaches belegt, scheitern.
Verzeichnis der Abbildungen:
Abb. 1: Bildvergleich des Hamelbaches bei Station 2.7 (ELWASWEB bzw. Karlheinz Meier)
Abb. 2: Hamelbach bei Station 11.0 ( ELWASWEB)
Abb. 3: Hamelbach bei Station 4.0 (ELWASWEB)
Abb. 4: Hamelbach bei Station 2.4 Fotos: Karlheinz Meier
Abb.5: Hamelbach bei Station 2.4 in Fließrichtung
Linksammlung zur Vertiefung des Themas:
Wer mehr erfahren und sich in die nicht einfachen Dokumente der WRRL vertiefen möchte, findet Informationen auf der offiziellen Internetseite des Landes NRW zur Umsetzung der EU-WRRL https://www.flussgebiete.nrw.de/ sowie im Fachinformationssystem der Wasserwirtschaftsverwaltung www.elwasweb.nrw.de/. Die Bezirksregierung Detmold bietet Internetseiten zu den
Maßnahmenübersichten nach § 74 LWG an.
Der Kreis Gütersloh liefert auf seiner Internetseite die Umsetzungsfahrpläne mit Erläuterungen und einer Tabelle der Maßnahmenplanung sowie umfangreichen Kartenwerken.
Das Ratsinformationssystem der Stadt Rheda-Wiedenbrück liefert Sitzungsvorlagen zu Ökologischen Verbesserungen der Fließgewässer u. a. des Hamelbaches.