Kreiskommunen klüngeln mit Wasserversorgungskonzepten

Weniger als die Hälfte sind aktualisiert

Kreis Gütersloh. Kommunale Wasserversorgungskonzepte dienen dazu, die langfristige Versorgung mit Trink-und Brauchwasser sicher zu stellen. Laut Landeswassergesetz NRW müssen diese regelmäßig aktualisiert und bei der zuständigen Bezirksregierung zur Überprüfung eingereicht werden. Die Kommen sind gehalten, in ihren Konzepten den aktuellen und künftigen Wasser- verbrauch sowie das zur Verfügung stehende Wasser einzuschätzen. Außerdem sollen sie darin zu ihren Rahmenbedingungen passende Ansätze zum Wassersparen und Maßnahmen zur Sicherung der Wasserversorgung darlegen. Wird das versäumt, kommen die Verantwortlichen im Krisenfall in Erklärungsnot, warum auf die Konzeptfortschreibung verzichtet wurde. Doch nur sechs von 13 Kommunen im Kreis Gütersloh haben ihre Wasserversorgungskonzepte bis dato fortgeschrieben. Zum ausführlichen Beitrag ...

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